ARBEITSRECHT

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät Dr. Kayser sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte und Fachkräfte.

Die Beratung erfolgt auf den Gebieten des Individualarbeitsrechts (Gestaltung und Durchführung von Arbeits- und Managerverträgen, Kündigungsschutz und Kündigungsfristen) und des kollektiven Arbeitsrechts (Mitbestimmungsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht).

Dr. Kayser vertritt die Mandanten, soweit erforderlich, außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht, bei der Berufung vor Landesarbeitsgerichten oder der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.