SPORTRECHT

Auf dem Gebiet des Sportrechts berät und vertritt Dr. Kayser Sportler, Sportvereine, die im Sportbereich tätigen Kapitalgesellschaften und juristischen Personen, Trainer, Sportverbände, Sponsoren, Manager und Spielervermittler.

Die Beratung erfolgt bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung, wie etwa bei Transfers und beim Wechseln des Vereins, in Dopingverfahren, Verfahren über Wettkampfsperren und Verbandsstrafen.

Dr. Kayser vertritt die Mandanten, soweit erforderlich, außergerichtlich sowie vor Verbandsgerichten, Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten.